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-Wir piercen unter 16-jährige NUR in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, 16-18-jährige auch allein, wenn eine ausgefüllte und unterschriebene Willenserklärung und der Personalausweis des Erziehungsberechtigten vorliegt! Der eigene Ausweis muss auch vorgelegt werden!

-Wir tätowieren unter 16-jährige GAR NICHT und 16-18-jährige NUR in Begleitung eines Erziehungsberechtigten!

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zum download und ausdrucken:
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Minderjährige bitte die Willenserklärung vom Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen und den Personalausweis des Erziehungsberechtigten bzw. eine Kopie davon mitbringen! Und den eigenen Ausweis natürlich nicht vergessen!